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§ 1


Unsere Angebote und Preise sind bis zum Vertragsabschluß unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das Angebot des Käufers (Auftrag/Bestellung) durch schriftliche Erklärung annehmen. Kauf- und Lieferbedingungen des Käufers binden uns nicht, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Durch die Annahme der Lieferung erkennt der Käufer, sofern er Vollkaufmann ist, die Liefer- und Zahlungsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte an.


§ 2


Soll die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, so kann bei zwischenzeitlichen nicht vorhersehbaren Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß der Verkaufspreis entsprechend erhöht werden.


§ 3


Die Bezahlung unserer Rechnungen für Warenlieferungen hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Eintritt des Verzuges Jahreszinsen in Höhe von 5 % über Bundesbankdiskontsatz ohne Nachweis zu berechnen, soweit er nicht tatsächlich höhere Zinsen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten selbst zahlt. Eine Auf-rechnung ist uns gegenüber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft. Ein Zurückbehal-tungsrecht des Käufers wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.


§ 4


Wir sind zu Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt. Die Lieferung erfolgt an die sich aus dem Auftrag ergebende Ad-resse des Käufers, auf dessen Kosten und Gefahr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


§ 5


Der Käufer hat offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Ge-währleistungsansprüche wegen nicht fristgerecht angezeigter offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle des Fehlschlagens der Nach-besserung oder der Ersatzlieferung hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rück-gängigmachung des Vertrages zu verlangen. Alle anderen Ansprüche aufgrund von Sachmängeln, insbesondere Schaden-ersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Macht der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Sachmangels geltend, so bleibt er zur pünktlichen Zahlung des auf dem mangelfreien Teil der Lieferung entfallenden Betrages verpflichtet.


§ 6


Erst nach vollständiger Bezahlung der gelieferten Ware geht das Eigentum auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, soweit die gelieferte Ware noch in unserem Eigentum steht, jede Maßnahme Dritter, die unser Eigentum beeinträchtigen oder gefährden könnte, wie zum Beispiel Beschlagnahme, Pfändung, Arrest, Ausübung von Pfandrechten und ähnliches, unver-züglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich weiter, die Kosten einer eventuellen notwendigen Intervention zu tragen.


§ 7


Wir weisen darauf hin, dass wir für Schäden, die sich aus unseren Planungen, Beratungen und Gesetzesinterpretationen erge-ben, nicht haften.


§ 8


Für Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haften wir nur, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.


§ 9


Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abreden sowie dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner ver-traglicher Abreden oder einzelner Bedingungen bleiben der Vertrag sowie diese KONTEK OBJEKTEINRICHTUNGS GMBH Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen wirksam. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist Dresden. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, Dresden.


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letzte Aktualisierung: 13.02.2012

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