§ 1
Unsere Angebote und Preise sind bis zum
Vertragsabschluß unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst
dann
zustande, wenn wir das Angebot des Käufers
(Auftrag/Bestellung)
durch schriftliche Erklärung annehmen. Kauf- und
Lieferbedingungen des Käufers binden uns nicht, sofern diese
nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Durch die
Annahme der Lieferung erkennt der Käufer, sofern er
Vollkaufmann
ist, die Liefer- und Zahlungsbedingungen auch für alle
zukünftigen Geschäfte an.
§ 2
Soll die Lieferung
vereinbarungsgemäß
später als vier Monate nach Vertragsabschluß
erfolgen, so
kann bei zwischenzeitlichen nicht vorhersehbaren
Preiserhöhungen
nach Vertragsabschluß der Verkaufspreis entsprechend
erhöht
werden.
§ 3
Die Bezahlung unserer Rechnungen
für
Warenlieferungen hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu
erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Eintritt des
Verzuges Jahreszinsen in Höhe von 5 % über
Bundesbankdiskontsatz ohne Nachweis zu berechnen, soweit er nicht
tatsächlich höhere Zinsen für die
Inanspruchnahme von
Bankkrediten selbst zahlt. Eine Auf-rechnung ist uns gegenüber
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen statthaft. Ein Zurückbehal-tungsrecht des
Käufers
wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 4
Wir sind zu Teillieferungen und
Teilrechnungen
berechtigt. Die Lieferung erfolgt an die sich aus dem Auftrag
ergebende Ad-resse des Käufers, auf dessen Kosten und Gefahr,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 5
Der Käufer hat offensichtliche
Mängel
spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich
anzuzeigen. Ge-währleistungsansprüche wegen nicht
fristgerecht angezeigter offensichtlicher Mängel sind
ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer
Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle
des Fehlschlagens der Nach-besserung oder der Ersatzlieferung hat der
Käufer nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der
Vergütung
oder Rück-gängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Alle
anderen Ansprüche aufgrund von Sachmängeln,
insbesondere
Schaden-ersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter
Eigenschaften beruhen, sind ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche
sind nicht abtretbar. Macht der Kunde ein
Zurückbehaltungsrecht
wegen eines Sachmangels geltend, so bleibt er zur pünktlichen
Zahlung des auf dem mangelfreien Teil der Lieferung entfallenden
Betrages verpflichtet.
§ 6
Erst nach vollständiger
Bezahlung der
gelieferten Ware geht das Eigentum auf den Käufer
über. Der
Käufer ist verpflichtet, soweit die gelieferte Ware noch in
unserem Eigentum steht, jede Maßnahme Dritter, die unser
Eigentum beeinträchtigen oder gefährden
könnte, wie
zum Beispiel Beschlagnahme, Pfändung, Arrest,
Ausübung von
Pfandrechten und ähnliches, unver-züglich schriftlich
anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich weiter, die Kosten
einer eventuellen notwendigen Intervention zu tragen.
§ 7
Wir weisen darauf hin, dass wir
für Schäden,
die sich aus unseren Planungen, Beratungen und
Gesetzesinterpretationen erge-ben, nicht haften.
§ 8
Für Verletzungen vertraglicher
oder
vorvertraglicher Pflichten haften wir nur, wenn uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit
zur
Last fällt. Dies gilt auch für
Schadenersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung.
§ 9
Änderungen und
Ergänzungen der
vertraglichen Abreden sowie dieser Bedingungen bedürfen zu
ihrer
Rechtsverbindlichkeit der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann
nur schriftlich verzichtet werden. Im Falle der Unwirksamkeit
einzelner ver-traglicher Abreden oder einzelner Bedingungen bleiben
der Vertrag sowie diese KONTEK OBJEKTEINRICHTUNGS GMBH Liefer- und
Zahlungsbedingungen im Übrigen wirksam. Erfüllungsort
für
sämtliche Verbindlichkeiten ist Dresden. Ist der
Käufer
Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand, auch für Wechsel- und
Scheckprozesse, Dresden.