Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder die Erweiterung und Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte.
Zuwendung sind in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (abhängig u.a. von Branche, Lage der Betriebsstätte, der geplanten Maßnahme und Höhe der Investition) möglich.
Kontaktieren Sie uns und wir klären für Sie, ob Ihr Investitionsvorhaben förderfähig ist!