Förderungsberatung für Ihr Vorhaben
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Nutzen Sie Fördermöglichkeiten für Ihre Objekteinrichtung!
Investitionen in die Objekteinrichtung können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen – doch es gibt Förderprogramme, die Sie dabei unterstützen können! Insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bietet Unternehmen attraktive Zuschüsse für Investitionen in strukturschwachen Regionen.
Kurz erklärt: Was ist die GRW-Förderung?

Die GRW ist ein Förderprogramm des Bundes und der Länder, das darauf abzielt, die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen zu stärken.
Unternehmen, die ihre Geschäftsräume modernisieren, erweitern oder neue Betriebsstätten einrichten, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten.
Diese Förderung trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern und Arbeitsplätze in der Region zu schaffen oder zu sichern.
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Wer kann gefördert werden?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen in bestimmten Fällen
- Unternehmen aus verschiedenen Branchen, insbesondere produzierendes Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen
- Investitionsvorhaben, die zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
- Unternehmen, die nachhaltige oder innovative Projekte umsetzen
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die GRW-Förderung deckt eine Vielzahl von Investitionen ab, die zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens beitragen können:

Neubau oder Erweiterung von Betriebsstätten – Schaffen Sie mehr Platz für Wachstum

Modernisierung und Ausstattung von Geschäftsräumen – Erhöhen Sie die Attraktivität und Effizienz Ihrer Arbeitsumgebung

Anschaffung neuer Maschinen oder technischer Ausstattung – Investieren Sie in moderne Technologie

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit – Reduzieren Sie Betriebskosten und tragen Sie zum Umweltschutz bei

Forschung und Entwicklung neuer Produkte oder Prozesse – Fördern Sie Innovationen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben
Vorteile der GRW-Förderung:
✔ Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ihr Investitionsprojekt
✔ Erhebliche finanzielle Entlastung für Ihr Unternehmen
✔ Standortförderung zur Stärkung der regionalen Wirtschaft
✔ Förderung nachhaltiger und innovativer Projekte
✔ Langfristige Wettbewerbsfähigkeit sichern

So funktioniert die Förderung:

Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit – Erfüllen Sie die Kriterien für eine Förderung?


Beantragen Sie die Förderung rechtzeitig – Planen Sie Ihr Investitionsvorhaben und stellen Sie den Antrag vor Projektbeginn.


Erhalten Sie finanzielle Unterstützung – Nach erfolgreicher Bewilligung erhalten Sie die zugesagten Fördermittel.
Haben Sie sich bereits für uns entschieden und möchten direkt Kontakt aufnehmen und über Ihre Objekteinrichtung sprechen?
KONTEK Objekteinrichtungs GmbH
Südhöhe 27
01217 Dresden
Vertreten durch:
Herr Tobias Jäschke Geschäftsführer
Kontakt:
Tel.: +49 351 270000
Fax: +49 351 2700019
E-Mail: vertrieb@kontek-buero.de
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