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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Geschäfte mit Verbrauchern / Privatkunden
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Kontek Objekteinrichtungs GmbH und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Diese AGB gelten insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, Transport und Einbringung, Montage und Demontage, Umzugsleistungen sowie Beratungs-, Aufmaß-, Planungs- und Visualisierungsleistungen.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Angebote und Vertragsschluss
- Sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, sind unsere schriftlichen Angebote einschließlich der darin genannten Preise für 10 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls den zugehörigen Planungsunterlagen.
- Bezugnahmen auf Normen, technische Regeln sowie technische Angaben, Beschreibungen, Muster, Materialproben und Abbildungen dienen der Beschreibung der vereinbarten Leistung.
- Bei natürlichen Materialien und herstellungsbedingt variierenden Oberflächen können insbesondere hinsichtlich Farbe, Struktur und Maserung Unterschiede auftreten. Solche materialtypischen Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit die Ware der vereinbarten und gesetzlich geschuldeten Beschaffenheit entspricht.
- An unseren Zeichnungen, Planungen, Entwürfen, Visualisierungen, Raumkonzepten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die gesetzlichen Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine eigenständige Nutzung oder Weitergabe zur Ausführung durch Dritte ist nur mit unserer Zustimmung zulässig, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
III. Preise und Zusatzleistungen
- Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht aufgrund der konkreten Darstellung eindeutig etwas anderes angegeben ist.
- Welche Liefer-, Transport-, Einbringungs-, Montage-, Demontage-, Umzugs- oder sonstigen Leistungen im vereinbarten Preis enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Nicht beauftragte Zusatzleistungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden ausgeführt und berechnet.
- Werden während der Ausführung zusätzliche Leistungen erforderlich, die bei Vertragsschluss nicht vereinbart oder trotz fachgerechter Prüfung nicht vorhersehbar waren, informieren wir den Kunden vor deren Ausführung über die erforderlichen Arbeiten und die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines Schadens erforderlich ist.
- Preisänderungen nach Vertragsschluss erfolgen nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder individuell mit dem Kunden vereinbart ist.
IV. Lieferung und Leistungszeit
- Liefer- und Leistungsfristen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Wird eine Lieferzeit in Kalenderwochen angegeben, erfolgt die Lieferung grundsätzlich innerhalb der angegebenen Kalenderwoche. Ein bestimmter Kalendertag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
- Liefer- und Leistungsfristen setzen voraus, dass der Kunde die für die Ausführung erforderlichen Informationen, Maße, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt.
- Werden wir ohne eigenes Verschulden von einem Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, obwohl wir rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, oder treten von uns nicht beherrschbare Ereignisse höherer Gewalt ein, informieren wir den Kunden unverzüglich. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Wird die Leistung dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, die Teilleistung für ihn sinnvoll nutzbar ist und ihm hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
V. Lieferung, Einbringung und örtliche Voraussetzungen
- Art und Umfang der Lieferung und Einbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Liefer- und Montageorte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.
- Soweit für die Lieferung besondere örtliche Voraussetzungen bestehen, beispielsweise eingeschränkte Zufahrten, enge Treppenhäuser, nicht nutzbare Aufzüge oder sonstige außergewöhnliche Transportbedingungen, soll der Kunde uns hierüber vor Vertragsschluss informieren, soweit ihm diese bekannt sind.
- Entstehen aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat und die uns trotz ordnungsgemäßer Planung nicht bekannt sein konnten, zusätzliche Aufwendungen, können diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bzw. einer zusätzlichen Vereinbarung berechnet werden.
- Erkennbare Transportschäden sollten vom Kunden möglichst unmittelbar bei Lieferung dokumentiert und uns mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch eine unterlassene sofortige Meldung nicht eingeschränkt.
VI. Montage und Demontage
- Montage- und Demontageleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Der Kunde soll uns vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten informieren, insbesondere über verdeckte Strom-, Wasser-, Gas-, Heizungs- oder Datenleitungen sowie Besonderheiten der Wand-, Boden- oder Deckenkonstruktion.
- Soweit Befestigungen an Wänden, Decken oder Böden erforderlich sind, muss die vorhandene Bausubstanz grundsätzlich für die vereinbarte Befestigung geeignet sein.
- Stellen unsere Mitarbeiter während der Arbeiten nicht vorhersehbare Besonderheiten fest, die eine fachgerechte Montage beeinträchtigen, werden wir den Kunden hierüber informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
- Elektro-, Sanitär- oder sonstige zulassungspflichtige Arbeiten sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Bei der Demontage bereits vorhandener Möbel werden erkennbare Vorschäden nach Möglichkeit vor Beginn der Arbeiten dokumentiert. Ist aufgrund der Konstruktion, des Alters oder des Zustands eines vorhandenen Möbelstücks erkennbar, dass eine zerstörungsfreie Demontage oder Wiederverwendung nicht gewährleistet werden kann, weisen wir den Kunden nach Möglichkeit vor Ausführung darauf hin.
VII. Umzugsleistungen
- Umfang und Inhalt einer beauftragten Umzugsleistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Soweit Verpackungsleistungen nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind, ist der Kunde für eine geeignete Vorbereitung und Verpackung des Umzugsgutes verantwortlich.
- Besonders wertvolle, außergewöhnlich empfindliche, sehr schwere oder sonstige Gegenstände mit besonderen Transportanforderungen sind uns vor Vertragsschluss mitzuteilen.
- Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, persönliche Dokumente, Datenträger und vergleichbare Wertgegenstände sollen vom Kunden selbst transportiert werden, sofern ihre Beförderung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung seiner elektronischen Daten vor einem Umzug verantwortlich.
- Für Schäden an dem uns übergebenen Umzugsgut haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieser AGB.
VIII. Gefahrübergang
- Bei Lieferung an einen Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.
- Beauftragt der Verbraucher selbstständig einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige Transportperson, ohne dass diese Person zuvor von uns benannt wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gefahrübergang.
- Bei Werkleistungen, die einer Abnahme bedürfen, gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Vorschriften.
IX. Abnahme von Werkleistungen
- Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich einer Abnahme bedarf, wird dem Kunden nach Fertigstellung Gelegenheit zur Prüfung und Abnahme gegeben.
- Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Wird der Verbraucher nach Fertigstellung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme aufgefordert, gelten die gesetzlichen Regelungen des § 640 BGB. Auf die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme wird der Verbraucher in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gesondert hingewiesen.
- Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.
X. Zahlung
- Rechnungen sind, soweit im Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, mit Zugang fällig.
- Vereinbarte Anzahlungen oder Abschlagszahlungen sind zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten fällig.
- Der Kunde gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
- Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Verbraucher.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
XI. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und nicht berechtigt, rechtsgeschäftlich über die Ware zu verfügen.
- Der Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, wenn sich Dritte während des Bestehens unseres Eigentumsvorbehalts Rechte an der Ware anmaßen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
XII. Gesetzliche Mängelrechte
- Für unsere Waren sowie Montage-, Werk- und sonstigen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Bei neuen Waren gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
- Bei gebrauchten Waren kann eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen wirksam vereinbart werden. Soweit eine solche Verkürzung vereinbart werden soll, erfolgt die erforderliche Information und Vereinbarung ausdrücklich und gesondert.
- Bei einem Mangel stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung sowie unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz zu.
- Schäden, die erst nach Gefahrübergang durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder nicht fachgerechte Änderungen durch den Kunden oder Dritte verursacht werden, begründen keine Mängelrechte, soweit die betreffende Ursache dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen ist.
- Gewöhnlicher bestimmungsgemäßer Verschleiß ist kein Sachmangel.
- Gesetzliche Garantien oder Herstellergarantien bleiben von diesen Regelungen unberührt.
XIII. Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.
XIV. Sonderanfertigungen
- Sonderanfertigungen sind Waren, die nach einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Kunden hergestellt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Für Sonderanfertigungen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Bei individuell angefertigten Produkten sind nachträgliche Änderungen nach Beginn der Fertigung nur möglich, soweit der Hersteller bzw. Produktionsprozess dies noch zulässt. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten werden vor Ausführung der Änderung mit dem Kunden abgestimmt.
- Gesetzliche Rechte des Kunden wegen mangelhafter Ware bleiben unberührt.
XV. Planungs-, Beratungs- und Visualisierungsleistungen
- Soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, sind reine Angebots- und Kostenvoranschlagserstellungen kostenfrei.
- Einrichtungsplanungen, zeichnerische Darstellungen, Visualisierungen, Aufmaße, Licht- oder Akustikplanungen und sonstige Planungs- und Beratungsleistungen können gesondert vergütungspflichtig vereinbart werden.
- Vor Beginn einer kostenpflichtigen Planungsleistung wird der Kunde über deren Vergütung informiert.
- Wird eine kostenpflichtige Planungsleistung ordnungsgemäß erbracht, besteht der vereinbarte Vergütungsanspruch grundsätzlich unabhängig davon, ob anschließend ein Liefer- oder Montageauftrag erteilt wird. Gesetzliche Widerrufs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.
- Eine Verrechnung von Planungskosten mit einem späteren Auftrag erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde.
XVI. Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
- Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zur Verfügung gestellt wird.
- Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Beginn und Berechnung der Frist richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Vertragsart.
- Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
- Bei Dienstleistungen gelten hinsichtlich des Beginns der Leistung während einer laufenden Widerrufsfrist sowie eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts oder eines Wertersatzanspruchs die gesetzlichen Bestimmungen. Erforderliche Erklärungen des Verbrauchers werden gegebenenfalls gesondert eingeholt.
- Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch die Regelungen zum Widerrufsrecht nicht berührt.
XVII. Anwendbares Recht
- Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach den gesetzlichen Bestimmungen anwendbar sind, bleiben unberührt.
- Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Streitbeilegung
Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XVIII. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: September 2026
